Berufsschule für Wirtschaft und Verwaltung, Gesundheit
Ziel: Berufsqualifizierender Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Duale Berufsausbildung
Innerhalb des Dualen Systems der Berufsausbildung übernimmt die Berufsschule den theoretischen Teil der Ausbildung und führt die allgemeine Bildung weiter. Die Berufsschule hat die Aufgabe, berufliche und allgemeine Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen in der Berufsausbildung und der Arbeitswelt zu vermitteln.
Der Besuch der Berufsschule führt in Verbindung mit der betrieblichen Ausbildung zu einem berufsqualifizierenden Abschluss, dem Prüfungszeugnis der IHK beziehungsweise der zuständigen Kammer, in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Berufsschulpflicht
Jugendliche und Erwachsene, die eine berufliche Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes durchlaufen, sind zum Besuch der Berufsschule gesetzlich verpflichtet.
Schuldauer
Die Dauer des Schulbesuchs richtet sich nach der Ausbildungszeit des gewählten Ausbildungsberufes.
Greift für den Ausbildungsvertrag die Anrechnungsverordnung oder wird die Abschlussprüfung vorzeitig abgelegt, verkürzt sich die Schulpflicht entsprechend.
Unterrichtsgestaltung
Der Unterricht findet an zwei Wochentagen statt.
Ausnahmen:
- Bankklassen werden in Blockform unterrichtet (insgesamt 12 Unterrichtsstunden)
- Industriekaufleute und Kaufleute für Bürokommunikation haben die Wahl zwischen Teilzeitunterricht oder Blockform
Unterrichtsorganisation
Berufsbezogener Unterricht
Die hessischen Lehrpläne für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule gliedern sich nach Grundstufe und Fachstufe.
- In der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) soll der Schüler/ die Schülerin ein Grundwissen über elementare Strukturen und Funktionen eines großen Berufsbereichs erwerben, das ihn die Differenzierung im Arbeitsprozess besser überschauen lässt. Berufliche Qualifizierung soll sich auch an übergeordneten Kriterien orientieren, um ein höheres Maß an horizontaler und vertikaler beruflicher Mobilität zu erreichen.
- In der Fachstufe (2. und 3.Ausbildungsjahr) soll dem Schüler/ der Schülerin fachliche und soziale Kompetenz für den angestrebten Beruf vermittelt werden. Sie sollen befähigt werden, entsprechend den Anforderungen des Ausbildungsberufes kaufmännisch/verwaltenden Funktionen zu verstehen und in Verbindung mit der betrieblichen Ausbildung zu erfahren.
Der berufsbezogene Unterricht ist nach Lernfeldern gegliedert, insbesondere Wirtschaftslehre, Fachbetriebslehre, Rechnungswesen, Datenverarbeitung, aber auch Bürowirtschaft, Textformulierung und Textverarbeitung, Rechtskunde und andere für bestimmte Berufe.
Allgemeinbildender Unterricht
In den 3 Ausbildungsjahren werden die Berufsschüler in den Fächern Politik, Deutsch, Englisch, Sport und Religion unterrichtet. Die Fremdsprache Englisch wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten angeboten.
Berufsfelder und Ausbildungsberufe
Wirtschaft und Verwaltung
- Bankkaufleute
- Fachangestellte für Bürokommunikation
- Industriekaufleute
- Kaufleute für Bürokommunikation
- Kaufleute für Spedition und Logistikdienstleistungen
- Kaufleute für Versicherungen und Finanzen
- Reiseverkehrskaufleute
- Personaldienstleistungskaufmann/-frau
- Steuerfachangestellte
Gesundheit
- Medizinische Fachangestellte
- Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte
- Zahnmedizinische Fachangestellte
Anmeldung
In der Regel werden die Schüler mit neuem Ausbildungsvertrag von den Ausbildungsbetrieben der Schule gemeldet und kommen am ersten Schultag nach den Sommerferien in die Schule zur Einschulung.
Wer diesen Termin versäumt oder erst später einen Ausbildungsvertrag abschließt bzw. mit der Ausbildung beginnt, möge sich unverzüglich im Schulsekretariat melden.
Berechtigung
Der erfolgreiche Besuch der Berufsschule und das Bestehen der Abschlussprüfung berechtigen zum:
- Besuch der Fachschule für Betriebswirtschaft (Ziel: Staatlich geprüfter Betriebswirt)
- Besuch der Fachoberschule ab Jahrgangstufe 12 in der Organisationsform B (Vollzeitform), soweit auch der mittlere Bildungsabschluss vorliegt. (Ziel: Fachhochschulreife)
Ausbildungsbegleitende Abschlüsse
Ausbildungsbegleitend können während der Berufsausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen folgende Abschlüsse miterworben werden:
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Ab dem Schuljahr 2010/2011 bietet die Martin-Behaim-Schule neben dem Teilzeitunterricht auch Blockunterricht für Industriekaufleute und Kaufleute für Bürokommunikation an. Ausbildungsbetriebe haben bei der Anmeldung ihrer Auszubildenden entsprechend die Wahlmöglichkeit zwischen den zwei Arten der Unterrichtsgestaltung.