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Erwerb eines der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschlusses an der zweijährigen Höheren Berufsfachschule für Informationsverarbeitung

Grundlage ist die Verordnung über die Ausbildung an den zweijährigen Berufsfachschulen, die auf einem Mittleren Bildungsabschluss aufbauen vom 17. Februar 2000, geändert durch die Verordnung vom 21. Dezember 2005.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über den zuständigen Klassenlehrer/ die zuständige Klassenlehrerin.

Zusatzunterricht und Unterrichtsorganisation

Der Zusatzunterricht umfasst 80 Stunden Naturwissenschaft und 80 Stunden Mathematik. Er findet während des zweiten Ausbildungsjahres statt.

  • Es werden donnerstags zwei Stunden in Naturwissenschaften unterrichtet.
  • Es werden zusätzlich an einem anderen Tag (nach Vereinbarung) zwei Stunden Mathematik wöchentlich unterrichtet.

Der Unterricht findet nach der Beendigung der Unterrichtsverpflichtung im Prüfungshalbjahr weiterhin bis zum Zeitpunkt der Zusatzprüfung statt!

Teilnahme an der Zusatzprüfung und Prüfungsdurchführung

  • Voraussetzung zur Teilnahme an der Zusatzprüfung sind die regelmäßige Teilnahme am Zusatzunterricht und mindestens ausreichende Leistungen in den Fächern des Zusatzunterrichts und in Englisch und Deutsch.
  • Am Ende des 4. Schulhalbjahres wird im Rahmen der Abschlussprüfung der Berufsfachschule die schriftliche und mündliche Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife durchgeführt. Zu diesem Zweck wird ein gesonderter Prüfungsausschuss gebildet.
  • Die Zusatzprüfung umfasst je eine schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik/Naturwissenschaften sowie gegebenenfalls eine mündliche Prüfung.
  • Die mündliche Prüfung kann in den Bereichen durchgeführt werden, bei denen die Vornoten und die Ergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfung voneinander abweichen.
  • Die Vornoten werden gebildet auf Grund der unterrichtlichen Leistungen im Pflichtunterricht in den Fächern Deutsch, Englisch, Wirtschaftsmathematik und im Zusatzunterricht in den Fächern Mathematik und Naturwissenschaften, wobei die Leistungsentwicklung zu berücksichtigen ist.
  • Die mündliche Zusatzprüfung findet in der Regel an dem Tag statt, der auf das Ende der mündlichen Abschlussprüfung folgt.

Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife

  • Wer die Abschlussprüfung und die Zusatzprüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife, wenn der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit noch nicht erbracht ist.
  • Wer den Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit erbracht hat, erhält nach bestandener Abschlussprüfung und Zusatzprüfung ein Zeugnis über den Erwerb der Fachhochschulreife.

Der Nachweis einer beruflichen Tätigkeit kann erbracht werden durch die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG oder durch eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit oder durch eine erfolgreiche mindestens halbjährige ununterbrochene einschlägige Praktikantentätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb, die durch ein Praktikantenzeugnis belegt werden muss.

Für weitere Auskünfte steht der zuständige Abteilungsleiter, Herr Kübber, gerne zur Verfügung.

Günther Häfner
Schulleiter

August 2007

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