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Zusatzunterricht Fachhochschulreife

Jugendliche und junge Erwachsene haben unter anderem die Möglichkeit, neben dem Berufsschulunterricht oder im Rahmen der Ausbildung an der zweijährigen Höheren Berufsfachschule für Informationsverarbeitung durch Teilnahme an Zusatzunterricht die Fachhochschulreife zu erwerben.
Die mit dem Ergänzungsangebot zu erwerbende Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an jeder deutschen Fachhochschule.

Erwerb eines der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschlusses in der Berufsschule

Die Staatlichen Berufsschulen in Hessen bieten den zusätzlichen Unterricht für Berufsschülerinnen und Berufsschüler zum Erwerb der Fachhochschulreife an.

Die Anmeldung der Berufsschülerin oder des Berufsschülers zum Zusatzunterricht erfolgt über die von ihr oder ihm besuchte Berufsschule bei der Schule, die den Zusatzunterricht durchführt. Weitere Informationen zum Erwerb der Fachhochschulreife in der Berufsschule während der Ausbildung erhalten Sie auf der Homepage der Friedrich-List-Schule Darmstadt.

Erwerb eines der Fachhochschulreife gleichwertigen Abschlusses an der Höheren Berufsfachschule für Informationsverarbeitung

Durch ein Zusatzangebot in Naturwissenschaft und in Mathematik können geeignete Schüler und Schülerinnen im Rahmen der Ausbildung die Fachhochschulreife im Schwerpunkt Wirtschaft erlangen.
Die Eignungsfeststellung erfolgt in einer Konferenz am Ende des 1. Ausbildungsjahres. Voraussetzung zum Erwerb der Fachhochschulreife ist die bestandene Abschlussprüfung der Höheren Berufsfachschule, das Bestehen der zusätzlichen Fachhochschulreifeprüfung und der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit.

Der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit kann erbracht werden durch:

  1. die Abschlussprüfung in einem anerkannten einschlägigen Ausbildungsberuf oder
  2. eine Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst oder
  3. eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit im Anschluss an die Höhere Berufsfachschule oder
  4. eine mindestens halbjährige ununterbrochene einschlägige Praktikantentätigkeit in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb oder einer öffentlichen Verwaltung im Anschluss an die Höhere Berufsfachschule.
    Das Praktikum ist durch einen Praktikantenvertrag zu begründen und sein erfolgreicher Abschluss durch ein Praktikantenzeugnis zu belegen.

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