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Schulverfassung der Martin-Behaim-Schule Darmstadt

ein Meilenstein auf dem Weg zur eigenverantwortlichen Schule

Die Martin-Behaim-Schule in Darmstadt erprobt im Rahmen des Modellprojekts Selbstverantwortung plus – einem Entwicklungs- und Kooperationsprojekt des Hessischen Kultusministeriums – neue Organisationsstrukturen.
Ein Meilenstein auf dem Weg zur eigenverantwortlichen Schule ist die neu entwickelte Schulverfassung der Martin-Behaim-Schule. Mit Schreiben vom 13. Mai 2008 gestattet das Hessische Kultusministerium die Einführung und Erprobung dieser neuen Schulverfassung ab dem 01. August 2008. Die Verlängerung der Erprobungsphase wurde durch das Hessische Kultusministerium mit Schreiben vom 26. November 2009 gestattet.

Im Verlauf von 3 Jahren hatte eine schulische Projektgruppe, bestehend aus Kolleginnen und Kollegen, der Schulleitung und einem Vertreter der Schülervertretung eine solche Verfassung für ihre Schule entwickelt (weitere hessische Berufsschulen durchlaufen einen ähnlichen Prozess). Ein Vertreter des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt war in den Entwicklungsprozess von Beginn an einbezogen.

Bei einem Treffen zu Beginn der Projektphase im Jahr 2005 zwischen Verantwortlichen der Martin-Behaim-Schule und Vertretern des Schulträgers der Wissenschaftsstadt Darmstadt formulierte das Schulentwicklungsteam (3 Kollegen der MBS) stellvertretend für die gesamte Schulgemeinde unter anderem: "Wir wollen unsere Schule vor Ort zukunftsfähig gestalten, das heißt unsere Schülerinnen und Schüler berufsfähig machen, um ihre Lern- und Lebenschancen zu verbessern. Auf dem Weg dorthin wollen wir Strukturen gezielt verändern, in dem wir neue Formen der Zusammenarbeit innerhalb der Schule und zwischen Schule, Schulträger und Staatlichem Schulamt finden."

Mit der nach dreijähriger harter und intensiver Entwicklungsarbeit nun vorliegenden Schulverfassung wird die Organisationsform der Schule auf neue Grundlagen gestellt. Das Kernstück der Philosophie der neuen Schulverfassung der Martin-Behaim-Schule ist das einer geteilten Führungsverantwortung ("Shared Leadership").
Dessen Abbild ist der neue Schulvorstand, der sich aus je einem/einer gewählten Vertreter/-in der 18 Obersten Fraktale (Lehrerinnen und Lehrer der verschiedenen Ausbildungsberufe und Schulformen der MBS), 2 Vertretern der Schülervertretung, einem Elternvertreter und den Mitgliedern der Schulleitung zusammensetzt. In diesem Gremium werden zukünftig die strategischen Entscheidungen fallen. An die Stelle der Gesamtkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer tritt das Plenum, das einmal im Schuljahr tagt.

Mit der neuen Schulverfassung beschränkt sich die Martin-Behaim-Schule indes nicht darauf, neue Gremien zu installieren. Es soll sich ein System entwickeln, in dem Entscheidungen dort getroffen werden, wo sie sich unmittelbar auswirken. Über Mitteleinsatz und Ressourcenverwendung an der Schule sollen also diejenigen befinden, die davon tatsächlich betroffen sind. Umgekehrt verpflichten sie sich zur Rechenschaft und müssen sich an Zielvereinbarungen halten.
Die Schulverfassung soll den Schulen das eigenverantwortliche Arbeiten einfacher machen. Aber sie ist kein Selbstzweck. Es geht nicht darum, neue Steuerungsmechanismen einzuführen, weil das gerade "in" ist. Es geht darum, die Qualität des Unterrichts zu verbessern, damit Schülerinnen und Schüler die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, um ihr Leben selbst in die Hand nehmen zu können. Diesem Ziel dienen alle organisatorischen Veränderungen, und diesem Ziel dient auch die neue Schulverfassung der Martin-Behaim-Schule.

Neue Formen der Zusammenarbeit gestaltet die Martin-Behaim-Schule jedoch nicht nur im Innenverhältnis sondern auch im Außenverhältnis durch Entwicklung neuer Kooperations- und Kommunikationsstrukturen mit dem Schulträger, der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem staatlichen Schulamt, um sich zu einem Kompetenzzentrum für Aus- und Weiterbildung zu entwickeln.

Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung, in die auch das staatliche Schulamt eingebunden ist, entlässt die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Schulträger die Martin-Behaim-Schule ein Stück in die Selbstständigkeit, in dem der Schule ein hohes Maß an Selbstverwaltung der Finanzmittel eingeräumt wird.
Darüber hinaus ermöglicht es die Stadt, dass die Martin-Behaim-Schule als Anbieter von Fortbildungsangeboten für regionale Interessenten auftreten kann. So werden unter anderem die Ausbildung zum Städteführer für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, Tourismusseminare, Cambridge-Sprachkurse und ECDL-Prüfungen (Europäischer Computerführerschein) durchgeführt.

Mehr Eigenverantwortung übernimmt die Martin-Behaim-Schule vom staatlichen Schulamt, in dem sie selbstständig befristete Vertretungsverträge abschließt, Beförderungen ausspricht und eine erweiterte Entscheidungsbefugnis über Landesmittel erhält.

Wie sich dieses System im Einzelnen bewährt, wird an der Martin-Behaim-Schule, wie an anderen hessischen Modellprojektschulen, im Rahmen der Laufzeit des Modellprojekts Selbstverantwortung plus bis zum Jahre 2011 ausprobiert. Daraus werden sich dann Konsequenzen für die zukünftige Organisation des beruflichen Schulwesens in Hessen ergeben.

Ergänzende Informationen zur Schulverfassung:

Schulverfassung der Martin-Behaim-Schule Darmstadt im Rahmen des hessischen Modellprojekts "Selbstverantwortung plus", beschlossen durch die Gesamtkonferenz am 07.02.2008 und mit Schreiben des Hessischen Kultusministeriums vom 13.05.2008 zur Einführung und Erprobung ab dem 01.08.2008 gestattet.

Organigramm der Martin-Behaim-Schule zu der im Rahmen des hessischen Modellprojekts "Selbstverantwortung plus" zur Einführung und Erprobung ab dem 01.08.2008 gestatteten Schulverfassung.

Neue Schulverfassung der Martin-Behaim-Schule - ein Meilenstein zur selbstverantwortlichen Schule
Informationen für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Kolleginnen und Kollegen.