Der Ostermontag ist gesetzlicher Feiertag in folgenden Bundesländern:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Über Ostern
Ostern ist die jährliche Gedächtnisfeier der Auferstehung Jesu, der nach christlicher Überlieferung als Sohn Gottes den Tod überwunden hat.
Mit dem Ostersonntag beginnt die österliche Fünfzigtagezeit ("Osterzeit"), die den Zeitraum bis einschließlich Pfingsten umfasst.